AGB Adventskalender
1. Veranstalter und Kooperationspartner
Diese Verkaufsaktion wird gemeinsam durchgeführt von ORION Versand GmbH & Co. KG als Veranstalter und der WOW Tech Europe GmbH (Lovehoney Group) als Kooperationspartner.
Beide Parteien treten im Rahmen dieser Aktion gemeinsam als Kooperationspartner auf. Die interne Kostenverteilung zwischen den Kooperationspartnern erfolgt unabhängig von den Teilnahmebedingungen und berührt die Ansprüche der Teilnehmer nicht.
2. Bezeichnung und Zweck der Aktion
Die Aktion dient der Absatzförderung der vereinbarten ADV-Produkte, der Aktivierung bestehender Kunden und der Gewinnung neuer Vertriebspartner.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft im Zeitraum vom 21.08.2026 bis einschließlich 24.12.2026.
Maßgeblich für die Wertung sind ausschließlich Absätze und UVPs mit den teilnehmenden ADV-Produkten, die innerhalb dieses Zeitraums verbindlich bestellt, ordnungsgemäß fakturiert und nicht storniert oder rückabgewickelt wurden.
Teilnehmenden ADV-Produkten sind:
- Orion Artikelnummer 0638641 0000//GTIN: 4024144694785//Version: Enjoy
- Orion Artikelnummer 0638650 0000//GTIN: 4024144694792// Version: Couples
- Orion Artikelnummer 0638668 0000//GTIN: 4024144694808// Version: Luxury
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Kunden / Wiederverkäufer mit einer aktiven Geschäftsbeziehung zu ORION Versand GmbH & Co. KG.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
- private Endkunden,
- Mitarbeiter der Kooperationspartner,
- mit den Kooperationspartnern verbundene Unternehmen, sofern dies aus Gründen der Fairness ausgeschlossen werden müssen,
- Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen anwendbares Recht verstoßen.
- Teilnehmer, die ausschließlich im Online-Handel tätig sind und keinen stationären Handel betreiben,
Die Teilnahme ist kostenlos. Voraussetzung ist der Bezug der im Rahmen der Aktion definierten ADV-Produkte.
5. Teilnahme und Wertung
An der Aktion nehmen alle teilnahmeberechtigten Kunden teil, die im Aktionszeitraum Umsätze mit den definierten ADV-Produkten erzielen, sofern sie diesen Teilnahmebedingungen nicht aktiv widersprochen haben.
Für die Ermittlung der Platzierungen werden ausschließlich die internen, prüffähigen Umsatz- und Absatzdaten der Veranstalter herangezogen. Im Falle von Rückgaben, Gutschriften, Stornierungen, Preisnachlässen oder sonstigen nachträglichen Korrekturen kann eine entsprechende Anpassung der Wertung erfolgen.
Sollte ein Teilnehmer in mehreren Kategorien oder Wertungen gleichzeitig einen Gewinn erzielen, erhält dieser Teilnehmer ausschließlich den Gewinn mit dem höheren Wert. Der jeweils nächstplatzierte Teilnehmer rückt in der übrigen Wertung entsprechend auf.
Sollten zwei oder mehrere Teilnehmer nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen und der Auswertung gleichermaßen einen Gewinnanspruch erzielt haben, entscheidet ein Losverfahren über den Gewinner.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermessensentscheidung bei der Bewertung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.
6. Gewinne
6.1 "Best Performer"
Den ersten Platz erhält der Teilnehmer mit dem höchsten ADV-Absatzmenge im Aktionszeitraum. Der Gewinn beträgt 3.000,00 EUR.
Erteilt der Gewinner zusätzlich seine freiwillige Einwilligung zur Anfertigung und werblichen Nutzung von Namen, Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen im Rahmen der Gewinnübergabe (insbesondere mit dem symbolischen Großscheck), erhält er einen Werbebonus in Höhe von 1.500,00 EUR.
Die entsprechende Einwilligungserklärung ist vom Gewinner innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gewinnbenachrichtigung schriftlich zu unterzeichnen und zu übermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine unterschriebene freiwillige Einwilligungserklärung, entfällt der Anspruch auf den Werbebonus von 1.500,00 EUR.
6.2 "Best Growth"
Den zweiten Platz erhält der Teilnehmer mit der höchsten prozentualen Absatzsteigerung im Aktionszeitraum mit dem ADV-Produkt "Couples" (Artikel-Nr. 06386500000, GTIN: 4251460637305, Version 2026) im Vergleich zum entsprechenden Vergleichszeitraum des Jahres 2025 mit dem ADV-Produkt 06383150000// GTIN: 4024144481552.
Der Gewinn besteht aus einem Booking.com-Gutschein im Wert von 1.000,00 EUR.
Der Gewinner wird gebeten, seine freiwillige Einwilligungserklärung dahingehend abzugeben, dass sein Name, Fotos, Videos und/oder Tonaufnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnübergabe zu Werbe- und Marketingzwecken durch die Kooperationspartner erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
Die Einwilligungserklärung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf den ausgelobten Gewinn. Wird die Erklärung nicht oder nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gewinnbenachrichtigung in Textform oder schriftlich abgegeben, entfällt lediglich die Möglichkeit der werblichen Veröffentlichung; der Anspruch auf den Gutschein bleibt hiervon unberührt.
6.3 "Best Newcomer"
Den dritten Platz erhält der Teilnehmer mit der besten Performance bei neu gewonnener ADV-Absatzmenge mit dem ADV-Produkt "Couples" (Artikel-Nr. 06386500000, GTIN: 4251460637305, Version 2026).
Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer im Jahr 2025 keine Umsatz- oder Absatzhistorie mit dem Produkt 06383150000 / GTIN 4024144481552 hatte.
Der Gewinn besteht aus einem Booking.com-Gutschein im Wert von 1.000,00 EUR.
Der Gewinner wird gebeten, seine freiwillige Einwilligungserklärung dahingehend abzugeben, dass sein Name, Firma, Fotos, Videos und/oder Tonaufnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnübergabe zu Werbe- und Marketingzwecken durch die Kooperationspartner erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
Die Einwilligungserklärung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf den ausgelobten Gewinn. Wird die Erklärung nicht oder nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gewinnbenachrichtigung in Textform oder schriftlich abgegeben, entfällt lediglich die Möglichkeit der werblichen Veröffentlichung; der Anspruch auf den Gutschein bleibt hiervon unberührt.
7. Auszahlungs- und Übergabeklauseln
7.1 Art der Leistung
Sofern ein Geldpreis ausgelobt wird, erfolgt die Auszahlung grundsätzlich per Banküberweisung für den ersten Platz auf ein vom Gewinner benanntes Geschäftskonto innerhalb von 14 bis 30 Kalendertagen nach abschließender Prüfung der Gewinnberechtigung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
Ein symbolischer Scheck dient ausschließlich Werbe- und Präsentationszwecken und stellt kein eigenständiges Zahlungsmittel dar.
Die Gutscheine für den zweiten und dritten Platz werden innerhalb von 14 bis 30 Kalendertagen nach abschließender Prüfung der Gewinnberechtigung und Eingang aller erforderlichen Unterlagen physisch übergeben oder versendet. Das Risiko für Verlust oder Fehlzustellung geht mit nachweisbarer Übergabe an den Gewinner oder an das Versandunternehmen auf den Gewinner über, soweit gesetzlich zulässig.
7.2 Mitwirkungspflichten des Gewinners
Der Gewinner ist verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gewinnbenachrichtigung folgende Angaben bzw. Unterlagen bereitzustellen:
- vollständige Firmenbezeichnung,
- Ansprechpartner,
- ladungsfähige Anschrift,
- gültige Bankverbindung (bei Geldpreisen),
- gegebenenfalls steuerlich erforderliche Daten,
- gegebenenfalls Erklärung zur Annahme des Gewinns.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Veranstalter nach einmaliger Erinnerung und angemessener Nachfrist den Gewinn aberkennen und einen nachrückenden Gewinner bestimmen.
7.3 Steuern und Abgaben
Etwaige beim Gewinner anfallende Steuern, Abgaben oder sonstige individuelle finanzielle Folgen aus der Annahme des Gewinns trägt der Gewinner selbst, soweit gesetzlich zulässig. Der Veranstalter empfiehlt dem Gewinner eine eigene steuerliche Prüfung.
7.4 Ausschluss der Barauszahlung und Übertragbarkeit
Eine Barauszahlung von Gutscheinen, ein Umtausch sowie eine Übertragung auf Dritte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinnermittlung erfolgt nach Ende des Aktionszeitraums.
Die Gewinner werden in Textform, insbesondere per E-Mail oder schriftlich, benachrichtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, vor Gewinnauszahlung oder Übergabe weitere Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft oder Berechtigung anzufordern.
9. Haftung
Die Kooperationspartner haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Kooperationspartner nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Kooperationspartner haften nicht für Störungen, Unterbrechungen, Datenverluste oder Fehler bei der elektronischen Übermittlung, Erfassung oder Auswertung von Umsatz- und Absatzdaten, soweit diese auf technischen Störungen, Systemausfällen, Serverproblemen oder vergleichbaren Ursachen beruhen, die außerhalb ihres unmittelbaren Einflussbereichs liegen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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